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Darlehen

Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist seinerseits verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu bezahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzugewähren, § 488 BGB.

Was im Gesetz einfach klingt, ist in unserer Beratungs- und Vertretungspraxis häufig ein Problem. Dies insbesondere dann, wenn bezüglich des Darlehens keine konkreten schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Dies sind häufig Fallgestaltungen im Bereich der Familie wie auch im Freundeskreis. Gleichwohl ändert dies zunächst an der eingegangenen Verpflichtung nichts.

Gleichwohl raten wir den Vertragsparteien an, vor Auszahlung eines Darlehens eine schriftliche Vereinbarung hierüber zu treffen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie hierbei. Bereits bei Abschluss des Vertrages legen Sie als Darlehensgeber den Grundstein für die Rückzahlung des dem Darlehensnehmer überlassenen Geldbetrages. Als Darlehensnehmer wiederum sind die Konditionen der Darlehensgewährung und die Rückzahlung des Darlehensbetrages von besonderer Bedeutung. Insgesamt sollten daher von Anfang an klare Verhältnisse geschaffen werden.

Erfüllen sich die in die Darlehensgewährung gesetzten Erwartungen nicht, weil z. B. der Darlehensnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart einhält, oder tritt eine gravierende Verschlechterung der finanziellen Situation des Darlehensnehmers ein, kann ein Darlehen ggf. gekündigt werden. Hierdurch kann der Darlehensgeber vorzeitig die Rückzahlung eines Darlehensbetrages erreichen. Dies ist für ihn vor allem in Fällen drohender Zahlungsunfähigkeit von Interesse.

Wir empfehlen Ihnen daher bei Störungen der Vertragsabwicklung möglichst rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Jörg Kaiser

29. Mai 2018/von BK_Supervisor

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20:16 17 Mar 20
Kompetent und seht zuvorkommend!
Hrvoje 123
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09:48 15 Mar 20
Gamer
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16:19 28 Jan 20
Martina Klein
Martina Klein
11:30 28 Jan 20
Karen L.
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10:47 28 Jan 20
Ich war sehr zufrieden! Vom Empfang bis zur Beratung lief alles diskret und sehr freundlich ab! Jederzeit wieder! Danke für Alles!
Thomas Göttinger
Thomas Göttinger
08:05 07 Dec 19
Schnell einen Termin bekommen, kurze Wartezeit zum Termin, gute und verständliche Beratung erhalten.... Super zufrieden
kathia neumann
kathia neumann
06:30 01 Sep 19
Rico Schmidt
Rico Schmidt
05:33 12 Jun 19
Kompetenter Rechtsbeistand in allen Sachen.Haben mir sehr gut geholfen.Kann ich nur empfehlen!!!
JDM
JDM
15:03 11 Jan 19
Arda Kurtbogan
Arda Kurtbogan
05:36 25 Aug 18
Mehmet Kurtoglu
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07:46 01 Jun 18
Jürgen Knauer
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