08122 99 54 0 | Erste Hilfe
Anwaltskanzlei Brunner, Kreglinger & Kollegen
  • Home
  • Kanzlei
    • Rechtsanwälte
      • Dietmar Brunner
      • Bernd Grimm
      • Dr. Martin Paringer
      • Jörg Kaiser
      • Herbert Kreglinger
      • Jennifer Minge
    • Standorte
    • Karriere
    • Kosten
    • Ihre Meinung ist uns wichtig
  • Leistungen
    • Arbeitsrecht
      • Arbeitsvertragsrecht
      • Arbeitszeugnis
      • Betriebsverfassungsrecht / PersVG
      • Kündigungsschutz
    • Baurecht
      • Architektenrecht
      • Bauträgerrecht
      • Bauvertragsrecht
      • Gewährleistungsrecht
    • Erbrecht
      • Erbauseinandersetzung
      • Erbscheinverfahren
      • Letztwillige Verfügung
      • Pflichtteilsrecht
      • Vorweggenommene Erbfolge
    • Familienrecht
      • Ehegattenunterhalt
      • Ehescheidung
      • Elterliche Sorge
      • Gewaltschutz
      • Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
      • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
      • Kindesunterhalt
      • Trennung
      • Trennung & Scheidung
      • Umgangsrecht
    • Mietrecht
      • Bayerischer Wohnungs- und Grundeigentümerverband
      • Gewerberaummietrecht
      • WEG-Recht
      • Wohnraummietrecht
    • Strafrecht
      • Jugendstrafrecht
      • Ordnungswidrigkeitenrecht
      • Strafverteidigung
    • Verkehrsrecht
      • Autokauf/Leasing
      • Führerscheinrecht
      • Ordnungswidrigkeitenrecht
      • Unfallschadenregulierung
      • Verkehrsstrafrecht
    • Vertragsrecht
      • Darlehen
      • Immobilienrecht
      • Kauf
      • Versicherungsrecht
      • Vertragsgestaltung
    • Wirtschaftsrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Wettbewerbsrecht
  • Online Service
    • Terminanfrage
    • Anwalt Online
      • Arbeitsrecht
      • Erbsachen
      • Familiensachen
      • Verkehrsunfall
    • Erste Hilfe
      • Verkehrsunfall
      • Verkehrsordnungswidrigkeit
      • Fahrverbot
      • Kündigung
      • Mieter zahlt nicht
      • Häusliche Gewalt
      • Ehe oder Lebensgemeinschaft Trennung
      • Probleme innerhalb des Erbrechts
      • Inhaftierung eines Beschuldigten
      • Strafvorwurf oder polizeiliche Vorladung
    • Downloads
    • Terminsvertretung
  • Kontakt
  • Menü Menü

Kauf

Kein Vertrag wird so häufig geschlossen, wie ein Kaufvertrag. Jedes Produkt, das Sie erwerben, sei es klein oder groß, gründet im Abschluss eines Kaufvertrages. Dieser muss nicht schriftlich abgefasst sein, sondern kann ganz einfach durch schlüssiges Verhalten erfolgen, z. B. dann, wenn Sie im Supermarkt die von Ihnen ausgesuchten Waren an der Kasse bezahlen.

Durch den Abschluss eines Kaufvertrages wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum hieran zu verschaffen. Der Käufer wiederum ist verpflichtet, dem Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Der Verkäufer hat seinerseits dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen, § 433 BGB.

Soweit Kaufverträge außerhalb des täglichen Bedarfs abgeschlossen werden, empfiehlt sich ggf. eine vorherige anwaltliche Beratung. Dies insbesondere dann, wenn Sie hochpreisige Artikel erwerben. Insbesondere bei Erwerb von Autos, Immobilien o. ä. sollten Sie vorherigen anwaltlichen Rat einholen. Denn im späteren Streitfall ist der geschlossene Vertrag Ausgangslage der wechselseitigen Ansprüche.

So ist z. B. im Falle des Vorhandenseins von Mängeln entscheidend, ob die insoweit bestehende gesetzliche Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde oder nicht.

Neben der Nichtzahlung des Kaufpreises ist in der Beratungspraxis einer der häufigsten Streitfälle die Frage des Vorhandenseins von Mängeln. Von Gesetzes wegen steht dem Käufer grundsätzlich ein Gewährleistungsanspruch zu. Insoweit haftet der Verkäufer dafür, dass die Kaufsache im Zeitpunkt der Übergabe die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Kaufsache wird daher bei Auftreten eines Mangels vermutet, dass dieser im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war. Nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der ihm übergebene Kaufgegenstand im Zeitpunkt der Übergabe bereits mängelbehaftet war. Dies ist Voraussetzung dafür, dass seitens des Käufers gegenüber dem Verkäufer überhaupt Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Nicht jeder Mangel, der nach Übergabe auftritt, begründet daher Gewährleistungsansprüche. Dies wird häufig verkannt. Anders im Falle der Garantie. Übernimmt der Verkäufer eine besondere Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, so hat er hierfür während der Garantiedauer in dem garantierten Umfang einzutreten. Hierbei ist regelmäßig unerheblich, ob der Fehler bei Übergabe des Produkts bereits vorhanden war oder erst innerhalb des Garantiezeitraums auftrat. Dies ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung. Der häufig verkäuferseits geäußerte Hinweis, dass eine Garantie ja bereits von Gesetzes wegen bestehe, ist daher falsch. Stellen sich im Rahmen eines Kaufvertrages Mängel ein, so raten wir Ihnen an, sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Dies u. a. deshalb, weil sonst eine der Vertragsparteien Gefahr läuft, die ihr zustehenden Ansprüche zu verlieren.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Jennifer Minge

7. Januar 2020/von BK_Supervisor

Sie brauchen rechtlichen Rat?
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Termin vereinbaren

Anwaltskanzlei Brunner, Kreglinger & Kollegen

Färbergasse 2
85435 Erding

  • Rechtsanwälte
  • Kontakt
  • Standorte
Google Bewertung
4.6
Rechtsanwälte Brunner, Kreglinger & Kollegen
Rechtsanwälte Brunner, Kreglinger & Kollegen
4.6
k k
k k
20:16 17 Mar 20
Kompetent und seht zuvorkommend!
Hrvoje 123
Hrvoje 123
09:48 15 Mar 20
Gamer
Gamer
16:19 28 Jan 20
Martina Klein
Martina Klein
11:30 28 Jan 20
Karen L.
Karen L.
10:47 28 Jan 20
Ich war sehr zufrieden! Vom Empfang bis zur Beratung lief alles diskret und sehr freundlich ab! Jederzeit wieder! Danke für Alles!
Thomas Göttinger
Thomas Göttinger
08:05 07 Dec 19
Schnell einen Termin bekommen, kurze Wartezeit zum Termin, gute und verständliche Beratung erhalten.... Super zufrieden
kathia neumann
kathia neumann
06:30 01 Sep 19
Rico Schmidt
Rico Schmidt
05:33 12 Jun 19
Kompetenter Rechtsbeistand in allen Sachen.Haben mir sehr gut geholfen.Kann ich nur empfehlen!!!
JDM
JDM
15:03 11 Jan 19
Arda Kurtbogan
Arda Kurtbogan
05:36 25 Aug 18
Mehmet Kurtoglu
Mehmet Kurtoglu
07:46 01 Jun 18
Jürgen Knauer
Jürgen Knauer
14:28 05 Oct 17
Peter Thieme
Peter Thieme
07:57 13 Aug 16
Alle Rezensionen anzeigenBewertung schreiben
powered by Google

Leistungen

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht

Terminanfrage

Fragen Sie bei uns Ihren Wunschtermin zur Beratung an.

TERMIN ANFRAGEN

Suche

Downloads

Hier finden Sie Dokumente, wie Vollmachten, Mandatsaufnahme uvm. zum Download ->

© Anwaltskanzlei Brunner, Kreglinger & Kollegen
  • Impressum
  • Datenschutz
Darlehen DarlehenAnwaltskanzlei Brunner, Kreglinger & Kollegen ImmobilienrechtAnwaltskanzlei Brunner, Kreglinger & Kollegen Immobilienrecht
Nach oben scrollen

Für eine optimale Darstellung der Website wird die Aktivierung von Cookies empfohlen.

Alle Cookies zulassenKeine Cookies zulassenEinstellungenCookies & Datenschutz

COOKIE- UND DATENSCHUTZEINSTELLUNGEN



Website Cookies

Die Website verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Im Gegenteil wird die Usability dadurch verbessert.

Wichtiger Hinweis:
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Bitte beachten Sie, dass das Blockieren von Cookies die Usability der Website einschränken kann.

Wichtige Website Cookies

Cookies aktivieren/deaktiveren
Hinweis: Durch Deaktivierung der Cookies kann die korrekte Anzeige der Website nicht mehr garantiert werden.

Externe Services (YouTube und Google)

Hier haben Sie die Möglichkeit, externe Services zu aktivieren/deaktivieren. Die Website nutzt ausschließlich seriösen Content von Google, YouTube und Vimeo zur Verbesserung der Website.

Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen, die IP-Anonymisierung aktiviert und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um.

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookie- und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzerklärung nachlesen.

Datenschutz
Alle Cookies zulassenCookies blockieren & Hinweis ausblenden
Nachrichtenleiste öffnen