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Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrechtliche Verfahren sind für den Betroffenen nicht selten existenzbedrohend, da diese häufig mit der Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot verbunden sind. In der heute mobil dominierten Arbeitswelt ist der Verlust einer Fahrerlaubnis arbeitsplatzgefährdend. Dies zeigt unsere tägliche Verteidigungspraxis.

Als Beschuldigter eines Verkehrsstrafdeliktes sollten Sie von Anfang an keinerlei Angaben zur Sache machen. Dies ist Ihr gutes Recht und mit keinerlei Nachteilen für Sie verbunden, auch wenn es zunächst wider der Natur des Menschen ist, sich auf einen Vorwurf nicht zu erklären. Gerade in Verkehrsstrafsachen macht dies jedoch durchaus Sinn. Es obliegt den Strafverfolgungsbehörden, dem Beschuldigten ein strafbares Verhalten nachzuweisen. Häufig ist dieser über den ihm gegenüber konkret erhobenen Vorwurf oder die vorliegenden vermeintlichen Beweismittel nicht hinreichend informiert, soll jedoch sogleich eine Erklärung abgeben.

Die einmal abgegebene Erklärung kann dabei nur schwer revidiert werden. Missverständliche Äußerungen können so später den Ausschlag für eine Bestrafung geben, obgleich sich der wahre Sachverhalt ganz anders dargestellt hat. Als Beschuldigter sind Sie lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort sowie ggf. Staatsangehörigkeit) zu geben. Weitere Erklärungen sind Ihrerseits nicht geschuldet und können auch nicht erzwungen werden. Dieses Recht sollten Sie nutzen. Sodann empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so kann von Anfang an eine effektive Verteidigung gewährleistet werden. Im Weiteren können wir Sie als Beschuldigter über die weiteren Schritte informieren und eine erste Einschätzung abgeben.

Nicht selten kann durch eine frühzeitige Verteidigung ein Strafvorwurf komplett abgewehrt oder die Folgen einer Straftat gemildert werden. In der Regel werden die hierfür anfallenden Kosten von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Jörg Kaiser

29. Mai 2018/von BK_Supervisor

Jennifer Minge

7. Januar 2020/von BK_Supervisor

Dr. Martin Paringer

29. Mai 2018/von BK_Supervisor

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k k
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20:16 17 Mar 20
Kompetent und seht zuvorkommend!
Hrvoje 123
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09:48 15 Mar 20
Gamer
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16:19 28 Jan 20
Martina Klein
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11:30 28 Jan 20
Karen L.
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10:47 28 Jan 20
Ich war sehr zufrieden! Vom Empfang bis zur Beratung lief alles diskret und sehr freundlich ab! Jederzeit wieder! Danke für Alles!
Thomas Göttinger
Thomas Göttinger
08:05 07 Dec 19
Schnell einen Termin bekommen, kurze Wartezeit zum Termin, gute und verständliche Beratung erhalten.... Super zufrieden
kathia neumann
kathia neumann
06:30 01 Sep 19
Rico Schmidt
Rico Schmidt
05:33 12 Jun 19
Kompetenter Rechtsbeistand in allen Sachen.Haben mir sehr gut geholfen.Kann ich nur empfehlen!!!
JDM
JDM
15:03 11 Jan 19
Arda Kurtbogan
Arda Kurtbogan
05:36 25 Aug 18
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Jürgen Knauer
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