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Versicherungsrecht

Jeder Bundesbürger schließt im Laufe seines Lebens eine Vielzahl von Versicherungsverträgen ab. Der Vertragsschluss ist dabei schnell erfolgt. Der Teufel steckt jedoch meistens im Detail. Insbesondere bei Versicherungen, die Ihr Lebensrisiko absichern sollen (z. B. Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung), geht es häufig um hohe Werte. Im Leistungsfall wird daher seitens der Versicherer genau geprüft. Sie sollten daher nie vorschnell einen Vertrag unterzeichnen. Insbesondere dann, wenn Ihnen Gesundheitsfragen gestellt werden, sollten Sie diese genauestens und vollständig wahrheitsgemäß beantworten. Ansonsten droht die Leistungsfreiheit des Versicherers, so dass sich die bezahlten Beiträge letztlich als wertlos erweisen. Ggf. sollten Sie daher bereits bei Abschluss von Versicherungsverträgen anwaltlichen Rat einholen.

Weigert sich der Versicherer im Leistungsfall zu leisten oder treten sonst Probleme im Rahmen der Vertragsabwicklung auf, so können wir Ihnen nur empfehlen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Häufig bestehen Ausschlussfristen, deren Nichtbeachtung dazu führt, dass Leistungen nicht mehr gewährt werden müssen. Regelmäßig werden Leistungsanträge auch zögerlich behandelt, insbesondere dann, wenn es um hohe Leistungssummen geht. Wenden Sie sich daher an uns.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Jörg Kaiser

29. Mai 2018/von BK_Supervisor

Bernd Grimm

29. Mai 2018/von BK_Supervisor

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