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Wettbewerbsrecht

Wer am Markt teilnimmt, möchte, dass es dort in erster Linie fair zugeht. Jeder Mitbewerber soll sich an die Spielregeln des Marktes handeln, um sich nicht auf Kosten anderer einen Vorteil zu sichern.

Diese „Spielregeln“ sind im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Die zu beachtenden Regeln sind dabei recht umfassend. Bereits bei kleineren Verstößen sind Abmahnungen zu befürchten.

Hält sich ein Mitbewerber nicht an die gesetzlichen Vorgaben, steht dem Unternehmer gegen diesen ein Unterlassungsanspruch zu. Üblicherweise wird der Rechtsverletzer zunächst durch eine Abmahnung auf sein rechtswidriges Verhalten aufmerksam gemacht und zur Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Durch Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung, die im Falle des Verstoßes mit einer Strafzahlung verbunden ist, soll der Rechtsverletzer daran gehindert werden, sein rechtswidriges Verhalten fortzusetzen bzw. in der Zukunft zu wiederholen. Weigert sich dieser zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung, kann der Unterlassungsanspruch auch gerichtlich geltend gemacht werden. Die Streitwerte derartiger Verfahren sind regelmäßig sehr hoch, so dass eine gerichtliche Auseinandersetzung über einen behaupteten Verstoß mit hohen Kosten verbunden ist.

Gerade für kleine Unternehmen wie auch Einzelunternehmer eine nicht unerhebliche Belastung. Manch ein Konkurrent nutzt daher entsprechendes Instrument, um einen neu auf dem Markt auftretenden Konkurrenten bereits von Anfang an wirtschaftlich zu schwächen. Sollten Sie daher eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, ist schneller Rat geboten, denn häufig werden nur kurze Fristen zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung gesetzt. Keinesfalls sollte der Abgemahnte die von ihm geforderte Erklärung ohne vorherige Beratung unterzeichnen.

Wir raten hier an, sich möglichst zeitnah nach Eingang einer entsprechenden Abmahnung mit uns Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall ist zunächst zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Im Weiteren sind die damit verbundenen Schritte zu prüfen und das Notwendige zu veranlassen.

Aber auch in Fällen, in denen Sie als Unternehmer sich durch ein wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenten in Ihrem Handeln verletzt sehen, unterstützen wir Sie in Ihrem berechtigten Anliegen, dieses Verhalten kurzfristig und effektiv zu beenden.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Jörg Kaiser

29. Mai 2018/von BK_Supervisor

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Rechtsanwälte Brunner, Kreglinger & Kollegen
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4.6
k k
k k
20:16 17 Mar 20
Kompetent und seht zuvorkommend!
Hrvoje 123
Hrvoje 123
09:48 15 Mar 20
Gamer
Gamer
16:19 28 Jan 20
Martina Klein
Martina Klein
11:30 28 Jan 20
Karen L.
Karen L.
10:47 28 Jan 20
Ich war sehr zufrieden! Vom Empfang bis zur Beratung lief alles diskret und sehr freundlich ab! Jederzeit wieder! Danke für Alles!
Thomas Göttinger
Thomas Göttinger
08:05 07 Dec 19
Schnell einen Termin bekommen, kurze Wartezeit zum Termin, gute und verständliche Beratung erhalten.... Super zufrieden
kathia neumann
kathia neumann
06:30 01 Sep 19
Rico Schmidt
Rico Schmidt
05:33 12 Jun 19
Kompetenter Rechtsbeistand in allen Sachen.Haben mir sehr gut geholfen.Kann ich nur empfehlen!!!
JDM
JDM
15:03 11 Jan 19
Arda Kurtbogan
Arda Kurtbogan
05:36 25 Aug 18
Mehmet Kurtoglu
Mehmet Kurtoglu
07:46 01 Jun 18
Jürgen Knauer
Jürgen Knauer
14:28 05 Oct 17
Peter Thieme
Peter Thieme
07:57 13 Aug 16
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