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Kündigung erhalten?

Bei Kündigung des Mietverhältnisses ist seitens des Mieters zunächst zu prüfen, ob die Kündigung formell ordnungsgemäß und inhaltlich begründet erfolgt ist. Dies bedarf einer anwaltlichen Prüfung. Zwar ist gesetzlich keine Reaktion auf eine Kündigung vorgeschrieben. Allerdings läuft der Mieter Gefahr, dass für den Fall, dass er die Kündigung einfach ignoriert, er sich eines teuren Räumungsrechtsstreits ausgesetzt sieht.

Es macht also Sinn, eine erhaltene Kündigung möglichst zeitnah zu prüfen und etwaige Reaktionsmöglichkeiten zu erörtern. Teilweise kann eine Kündigung nachträglich auch noch geheilt werden.

Setzen Sie sich daher zeitnah mit uns in Verbindung. Rufen Sie uns an – Kontakt – oder vereinbaren Sie einfach online einen Besprechungstermin.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Dr. Martin Paringer

29. Mai 2018/von BK_Supervisor

Jörg Kaiser

29. Mai 2018/von BK_Supervisor

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Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

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