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Werden Sie einer Verkehrsordnungswidrigkeit beschuldigt?

Egal, ob Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung, die Kontrolldichte hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Sollten Sie oder einer Ihrer Angehörigen als Halter oder Fahrer einer entsprechenden Verkehrsordnungswidrigkeit beschuldigt werden, sollten Sie keinesfalls vorschnell den Verstoß und/oder Ihre Fahrereigenschaft einräumen oder sonstige Erklärungen abgeben. Machen Sie von Anfang an konsequent von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch und wenden Sie sich schnellstmöglich an uns. So kann von Beginn an eine effektive Verteidigung gewährleistet werden, denn einmal abgegebene Erklärungen lassen sich später nicht mehr revidieren.

Füllen Sie daher den Ihnen übersandten Anhörungsbogen der Verwaltungsbehörde nicht eigenständig aus, sondern kontaktieren Sie uns. Spätestens bei Zustellung eines Bußgeldbescheides ist aktiv zu handeln, denn mit Ablauf der kurzen zweiwöchigen Einspruchsfrist ist der Bußgeldbescheid bindend und kann nur in eng begrenzten Fällen noch angegriffen werden.

Etwaig anfallende Kosten werden von Ihrem Verkehrsrechtsschutzversicherer getragen. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung rufen Sie uns an, oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

Dr. Martin Paringer

29. Mai 2018/von BK_Supervisor

Jörg Kaiser

29. Mai 2018/von BK_Supervisor

Sie brauchen rechtlichen Rat?
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

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